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Ein Blick in die EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem der Europäischen Union, das mithilfe der EU-Taxonomie-Verordnung festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Ziel ist es, Unternehmen und Investoren klare Vorgaben an die Hand zu geben, um nachhaltige Investitionen zu fördern und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft voranzutreiben.

Die EU-Taxonomie-Verordnung fordert von Unternehmen einen EU Taxonomie Bericht, also eine detaillierte Offenlegung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten in Bezug auf ihre Umweltfreundlichkeit und soziale Verträglichkeit.

Zentraler Bestandteil der EU-Taxonomie-Verordnung sind die sechs Umweltziele:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

Die EU-Taxonomie Umsetzung erfolgt in einem zweistufigen Prozess:

  1. Im ersten Schritt wird die Taxonomiefähigkeit festgestellt. Dabei wird geprüft, welche Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens überhaupt nachhaltig sein können. Der Betrieb eines Kohlekraftwerks kann beispielsweise unter keinen Umständen als nachhaltig im SInne der EU-Taxonomieverordnung gelten.
  2. Im zweiten Schritt wird – bezogen auf alle Wirtschaftsaktivitäten, die taxonomiefähig sind – die Taxonomiekonformität festgestellt. Dabei wird geprüft, ob auch die jeweiligen Kriterien für die jeweilige Wirtschaftsaktivität eingehalten werden. Eine Wirtschaftsakvitität gilt als konform, wenn die spezifischen Kriterien eingehalten werden und keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf eines der anderen Ziele zu erwarten sind (Grundsatz „Do No Significant Harm“).
Substain_Software gemeinsam

Sind Sie von der EU-Taxonomie-Verordnung betroffen?

Ob ihr Unternehmen richtig steht, sehen sie wenn ein Licht aufgeht

Die EU-Taxonomie-Verordnung gilt für alle großen Unternehmen und börsennotierten Firmen in der EU, die nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Offenlegung verpflichtet sind. Damit sind insbesondere folgende Akteure betroffen:

  • Unternehmen und Investoren, die nachhaltige Aktivitäten definieren und transparente Einblicke in ihre ESG-Strategien geben müssen.
  • Kapitalgeber und Finanzmärkte, die den Zugang zu nachhaltigen Investitionen erleichtern möchten und klare Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen benötigen.
  • Öffentlichkeit und Stakeholder, die zunehmend erwarten, dass Unternehmen aktiv zu Umwelt- und Klimaschutz beitragen.

Vorteile der ESG-Software Substain bei der EU-Taxonomie Umsetzung

Standardisierte Taxonomie Analyse und Konformität

Substain ist speziell darauf ausgelegt, die Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung zu erfüllen. Die Software integriert die Kriterien und Prinzipien der Taxonomie Verordnung, wodurch Unternehmen ihre Aktivitäten präzise analysieren und dokumentieren können, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Einfache Datenverarbeitung und Berichtserstellung

Mit Substain können Unternehmen große Datenmengen effizient erfassen und analysieren. Die Software automatisiert die Datenverarbeitung und bietet standardisierte Berichtsvorlagen, die den Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung und der CSRD entsprechen und gleichzeitig alle relevanten ESG-Aspekte berücksichtigen.

Integration und Anpassungsfähigkeit

Substain lässt sich nahtlos in bestehende Systeme und Datenquellen integrieren, um eine ganzheitliche ESG-Berichterstattung zu ermöglichen. Die Software ist skalierbar und kann flexibel an spezifische Anforderungen angepasst werden, sei es für große Konzerne oder mittelständische Unternehmen.

EU-Taxonomie-Verordnung leicht gemacht – So unterstützt Sie Substain:

Substain unterstützt Unternehmen in jeder Phase der Implementierung der EU-Taxonomie. Die Software führt durch alle wichtigen Schritte, um eine konsistente und taxonomiekonforme ESG-Berichterstattung sicherzustellen:

  • Datenaufnahme und Aktivitätsanalyse: Substain erleichtert die Erfassung der notwendigen Daten zu wirtschaftlichen Aktivitäten und deren Umweltauswirkungen. Die Software führt Unternehmen durch die Klassifizierung der Aktivitäten gemäß den Kriterien der EU-Taxonomie und bietet vorgefertigte Module zur Bewertung der Umweltziele.
  • Bewertung der Konformität und taxonomische Bestimmung: Substain prüft, ob die Aktivitäten des Unternehmens der Taxonomiekriterien (taxonomische Bestimmung) entsprechen und das „Do No Significant Harm“-Prinzip einhalten. Für den Klimaschutz werden CO₂-Daten auf Basis des GHG Protocols integriert, um den Emissionsstand der Aktivitäten genau zu erfassen.
  • Erstellung taxonomiekonformer Berichte: Substain generiert standardisierte Berichte, die vollständig taxonomiekonform und für die Offenlegung im Rahmen der CSRD geeignet sind. Die Berichte lassen sich problemlos an Stakeholder weitergeben und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben zur ESG-Transparenz.
  • Regelmäßige Überprüfung und Compliance-Management: Die Software ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung der Aktivitäten und deren Taxonomiekonformität, sodass Unternehmen jederzeit auf neue regulatorische Anforderungen reagieren können. Substain bietet regelmäßige Aktualisierungen der geltenden Taxonomiekriterien (taxonomische Bestimmung), um die Einhaltung langfristig sicherzustellen.
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Substain GmbH
Schatzbogen 39
81829 München


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