Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Mit einer Software die Berichtspflicht erfüllen
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet viele Unternehmen dazu, über ihr Nachhaltigkeitsmanagement in den Bereichen Environment, Social und Governance (ESG) zu berichten. Die betroffenen Unternehmen stehen nicht nur vor der Herausforderung, die steigenden Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit zu erfüllen, sondern müssen darüber ein Reporting erstellen, das alle für die CSRD relevanten Datenpunkte enthält.
Der Kreis der Unternehmen, für die die europäischen Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung gültig ist, wurde deutlich erweitert und um umfassende Berichtspflichten ergänzt.
Welche Unternehmen müssen einen CSRD-Bericht erstellen?
Die EU verpflichtet größere Unternehmen, über die unternehmerische Nachhaltigkeit zu berichten. Nach Vorschlägen der EU-Kommission im Februar 2025 sollen diese Unternehmen in die Pflicht genommen werden:
- Mehr als 1.000 Mitarbeitende
- Mehr als 50 Mio. Euro Umsatzerlöse oder mehr als 25 Mio. Euro Bilanzsumme
Davon betroffen waren bisher rund 15.000 Unternehmen in Deutschland – mit der Anpassung auf die neuen Schwellenwerte sind rund 80% der Unternehmen von der Berichtspflicht befreit.
Auch wurde die Deadline der Berichtspflicht um zwei Jahre aufgeschoben und der Informationsaufwand für (mittel-)große Unternehmen reduziert. So erlässt die EU-Kommission beispielsweise keine sektorspezifischen Nachhaltigkeitsstandards mehr und die Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) werden erneut überprüft und vereinfacht.
Kontaktieren Sie uns, um herauszufinden, ob und in welchem Umfang Sie betroffen sind.
Mit Hilfe einer Software ein CSRD-Bericht erstellen
Unterstützung bei der CSRD-konformen Umsetzung der neuen Anforderungen bietet eine spezialisierte ESG-Software wie Substain. Durch zentrale Datenerfassung und Nutzung benutzerdefinierter Berichtsvorlagen wird der Prozess für die Unternehmen erheblich einfacher.
Die betroffenen Unternehmen müssen Kennzahlen über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als Teil des Lageberichts offenlegen. Die geforderten CSRD-Daten gehen über finanzielle Kennzahlen weit hinaus. Der Bericht muss die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens sowie konkrete Ziele und Fortschritte in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales umfassen. Die genauen Berichtsinhalte sind in den European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS, geregelt, einem umfangreichen Set aus insgesamt 12 Reporting-Standards.
Schaffen Sie jetzt die Voraussetzungen für Ihr Unternehmen und etablieren Sie die entsprechenden Prozesse, um die geforderten Daten analog der Berichtspflicht zu sammeln und aufzubereiten.
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